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Band 23

Hoppenstedt, Hendrik
Die bundesstaatliche Ordnung des Grundgesetzes zwischen Unitarismus und Föderalismus
Ein Beitrag zur Entwicklung des föderalen Systems seit 1949 unter besonderer Berücksichtigung des Bundesrates

2000. 285 Seiten – 155 x 225 mm. Kartoniert
ISBN 978-3-933563-71-2

 

36,00 EUR

Produkt-ID: 978-3-933563-71-2  

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Die föderale Struktur der Bundesrepublik ist seit 1949 einem grundlegenden Wandel unterworfen. Die ursprüngliche Gleichberechtigung zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf ihre Kompetenzen ist heute nicht mehr gegeben. Zwar lag das Schwergewicht der Gesetzgebungskompetenzen schon 1949 beim Bund, doch sind heute fast alle Gesetzesvorhaben von Bedeutung solche auf Bundesebene. Diese Entwicklung setzt sich in abgeschwächter Form auch im Bereich der Verwaltung fort. Die Eigenstaatlichkeit der Länder wurde aber auch durch andere Entwicklungen wie die Kooperation zwischen Bund und Ländern - hierzu zählt insbesondere der Bereich der Finanzverfassung - sowie den Ländern untereinander geschwächt. Zu nennen sind des weiteren die Verlagerung von Länderkompetenzen auf die europäische Ebene und der Einfluß des Parteiensystems, welcher die Vernetzung zwischen Bundes- und Länderebene fördert. Der Bundesrat als Schnittstelle zwischen Bund und Ländern ist bedingt durch diese Entwicklung in seiner Bedeutung stark angestiegen. Denn als Ausgleich für den Kompetenzverlust haben die Länder mehr Einfluß auf die Bundespolitik erhalten, mit der Folge, daß weder die Länder - wegen der abhanden gekommenen Kompetenzen - noch der Bund - wegen des Ländereinflusses - ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen können. Dieser Zustand ist ursächlich für das, was umgangssprachlich mit "Reformstau" oder "Blockadepolitik" charakterisiert wird. Die föderale Ordnung der Bundesrepublik steht damit in einer Legitimationskrise. Die Arbeit belegt nicht nur die Veränderungen des deutschen Föderalismus, sondern beleuchtet auch die Ursachen für diesen Wandel und versucht Vorschläge zu unterbreiten, die darauf abzielen, die Länderkompetenzen zu stärken und im Gegenzug den Ländereinfluß auf die Bundespolitik durch den Bundesrat zurückzudrängen. Ziel ist die Herstellung eines Föderalismus der getrennten Verantwortung. Dabei wird weniger auf das tatsächlich durchführbare als vielmehr auf das staatsrechtlich wünschenswerte abgestellt.