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Band 22

Gebhardt, Christian
Direkte Demokratie im parlamentarischen System
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern

2000. 245 Seiten – 155 x 225 mm. Kartoniert
ISBN 978-3-933563-69-9

 

32,00 EUR

Produkt-ID: 978-3-933563-69-9  

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Am 01.10.1995 fand in Bayern ein Volksentscheid statt, der die kommunalpolitische Landschaft des Freistaates nachhaltig verändern sollte. Das bayerische Volk gab sich selbst mehr Mitspracherechte auf der kommunalen Ebene - Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Landkreisen und Gemeinden wurden durch Volksentscheid in der Verfassung und den Kommunalgesetzen verankert. Annähernd fünf Jahre nach Inkrafttreten von Art. 18 a BayGO und Art. 25 a BayLKrO hat sich gezeigt, dass die neuen Instrumentarien in vielfältigster Weise und in allen kommunalen Bereichen genutzt werden, ohne jedoch die bislang gewachsenen Strukturen und Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung in ihrer Gesamtheit in Frage zu stellen. Dennoch sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide mit mannigfaltigen Problemen tatsächlicher und rechtlicher Art behaftet, die zum Teil für große Verwirrung und Rechtsunsicherheit sorgen. So mussten seitens des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Entscheidung vom 29.08.1997) die Art. 18 a Abs. 8 BayGO und Art. 25 a BayLKrO (sog. Sperrwirkung) für nichtig erklärt, die Art. 18 a Abs. 12 und Abs. 13 Satz 2 BayGO bzw. Art. 25 a Abs. 11 und Abs. 12 Satz 2 BayLKrO mit dem legislatorischen Auftrag einer verfassungsgemäßen Neuregelung (kürzere Bindungswirkung des Bürgerentscheids sowie Einführung eines Quorums) bis 01.01.2000 versehen werden. Als Folge kam es mit dem Gesetz vom 26.03.1999 zu einer z.T. umfassenden Neuregelung von Art. 18a BayGO und Art. 25a BayLKrO (wurde zu Art. 12a BayLKrO). Das vorliegende Werk untersucht länderübergreifend Elemente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene, wobei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Bayern aufgrund ihrer besonderen Bedeutung das Hauptaugenmerk gewidmet wird. Anhand einer Erörterung von Art. 18 a Abs. 1 und Abs. 3 BayGO wird geklärt, ob und wie sich wichtige und nach wie vor bestehende Probleme im rechtlichen Bereich von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Bayern lösen lassen, damit diese Elemente direkter Demokratie so genutzt werden können, dass ihr Einfluss auf Kommunen und Kommunalpolitik konstruktiver Natur sein kann. Ein weiterer Schwerpunkt der Darstellung liegt aber auch auf der Ebene von Bund und Ländern. Hierbei werden die Grenzen und Möglichkeiten ausgelotet, durch die das geltende Recht, insbesondere das Grundgesetz sowie die einzelnen Landesverfassungen, direkte Demokratie im parlamentarischen System zulässt.