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Vuidaskis, Vassilios

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Vuidaskis, Vassilios
Elemente einer Theorie und Praxis der Menschenrechte in der altjüdischen Kultur
Eine soziologische Studie

1999. 203 Seiten – 155 x 225 mm. Kartoniert
ISBN 978-3-933563-33-0

 

24,00 EUR

Produkt-ID: 978-3-933563-33-0  

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Ohne Zweifel sind die Menschenrechte in ihrer modernen Form das Ergebnis der geschichtlichen Entwicklung der letzten drei Jahrhunderte. Sie wurden durch die amerikanische und die französische Erklärung der Menschenrechte begründet und in unserem Jahrhundert durch die Vereinten Nationen weltweit anerkannt und erhielten von daher ihre grundlegende Bedeutung für die Verwirklichung von mehr Humanität. Deswegen muß man davon ausgehen, daß derjenige, der versucht, Elemente einer Theorie und Praxis der Menschenrechte aus den altjüdischen Texten zu erheben, die wir heute das Alte Testament nennen, sich mannigfachen Schwierigkeiten gegenübersieht.
Ausgehend von diesen Problemen soll bei der folgenden soziologischen Untersuchung der Versuch unternommen und die Frage geklärt werden: Welche Überzeugungen und Gedanken im Alten Testament (keimhaft und längst noch nicht voll entwickelt) vorliegen, die in ihren historischen Auswirkungen seit ca. 2000 v. Chr. und seit den Tagen des Urchristentums auf die Entstehung der Tradition eingewirkt haben, die in der europäischen Neuzeit zur Ausbildung der politischen und sozialen Vorstellungen führten, die wir heute mit dem Begriff Menschenrechte bezeichnen.
Es ist natürlich unmöglich, auch nur den Versuch einer Gesamtanalyse der jüdischen Glaubens-Kultur unternehmen zu wollen. Außerdem interessiert uns das Kultur- und Glaubensphänomen nur insofern, als es für den Soziologen relevant ist. So werden sich unsere Darstellungen auf dieser Ebene bewegen. Wir werden diejenigen Züge der jüdischen Kultur- und Glaubenstradition aus dem Text des Alten Testaments erheben müßen, die in Zusammenhang mit den (modern verstandenen) Menschenrechten und der Menschenwürde wesentlich sind.
Natürlich gab es im Altertum - auch innerhalb der jüdischen Religion - noch keine formelle Erklärung der Menschenrechte. Wir besitzen also nicht ein einziges, jüdisches, religiöses Dokument, in dem diese Menschenrechte explizit und thematisch zusammenhängend und damit programmatisch formuliert wären. Will man also das, was wir heute als Menschenrechte verstehen, für die Epoche des Altertums untersuchen, so muß man zuerst den uns geläufigen Begriff der Menschenrechte, der seinerseits u.a. auch das Produkt von 2000 Jahren christlicher Geschichte war, relativieren, d.h. man muß fragen, wo im jüdischen Glauben und in der jüdischen, religiösen und damit auch rechtlichen und sozialen Praxis Elemente auftauchen, die zeitlich am Anfang derjenigen Tradition stehen, die für uns Heutige zu der vollen Ausformulierung von Menschenrechten führten. Es geht also um so etwas wie "Spuren-Suche" nach Vor-Formen der, erst später sogenannten Menschenrechte in der jüdischen Bibel. Dabei gibt es grundsätzlich keinen Zweifel, daß es in der jüdischen Religion und Gesellschaft Entwicklungen und Vorstellungen gab, die (wenigstens zu einem gewissen Teil) frühe historische Wurzeln dessen enthalten, was wir heute die Menschenrechte nennen. Diese "Spuren und Wurzeln" will die hier vorliegende Arbeit aufsuchen und aufzeigen.
Dabei geht der Autor von der Überzeugung aus, daß in den Texten der jüdischen Bibel "Einzel-Elemente" vorhanden sind, die zur späteren, historischen Dynamik einer universell gültigen Überzeugung im Hinblick auf die Menschenrechte einen wichtigen, und in keiner Menschenrechtsdiskussion zu übersehenden Beitrag geleistet haben.
Dabei spielt es keine entscheidende Rolle, ob solche Menschenrechte im jüdischen Glauben und der dazugehörigen Praxis des gesellschaftlichen Lebens expressis verbis ausformuliert waren (wie es etwa bei der sogenannten Sabbatruhe der Fall war), oder ob sie nur, mehr oder minder "implizit" in der jüdischen Religion vorhanden waren, also "keimhaft" und erst im Laufe vieler Jahrhunderte zu expliziter Wirkung kamen (wie etwa in der Sklavenfrage). Auch nur anfänglich und rudimentär ausgebildete und praktizierte Menschenrechte sind Menschenrechte, wenn auch noch nicht im vollen und modernen Sinne des Begriffes.